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Anklageprozess
Anklageprozess,
 
der vom Anklageprinzip (Akkusationsprinzip) beherrschte Strafprozess. Im Unterschied zum Inquisitionsprozess liegen Strafverfolgungs- und Urteilstätigkeit bei verschiedenen Behörden. Im Anklageprozess mit Untersuchungsgrundsatz, wie im deutschen Strafprozessrecht ausgeprägt, muss die Tätigkeit des Gerichts zwar durch die Anklage ausgelöst werden; danach liegt die Prozessführung aber beim Gericht. Der reine Anklageprozess, wie er dem klassischen angloamerikanischen Verfahrensmodell entspricht, ist demgegenüber ein Parteiverfahren, bei dem der Richter nicht die Untersuchung durchführt, sondern nur als neutraler Schiedsrichter über die Ergebnisse des von Ankläger und Verteidiger geleiteten Kreuzverhörs urteilt.

Universal-Lexikon. 2012.