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Ein|zel|haft 〈f.; -; unz.〉 gesonderte Verwahrung eines Gefangenen, Haft in Einzelzelle ● in \Einzelhaft sitzen
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Ein|zel|haft, die:
Haft, bei der der Häftling in einer Einzelzelle untergebracht ist:
E. haben.
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Einzelhaft,
die nach § 89 Strafvollzugsgesetz mögliche Absonderung eines Gefangenen, wenn diese aus Gründen, die in der Person des Gefangenen liegen, unerlässlich ist; übersteigt die Gesamtdauer der Einzelhaft drei Monate pro Jahr, so muss die Aufsichtsbehörde zustimmen. (Strafvollzug)
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Universal-Lexikon. 2012.