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zu|ge|hö|rig ['ts̮u:gəhø:rɪç] <Adj.>:zu jmdm. oder etwas gehörend, dazugehörend:
wir haben ein Haus mit zugehörigem Garten gekauft; Polen hat sich immer dem Westen zugehörig gefühlt.
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zu|ge|hö|rig 〈Adj.; m. Dat.〉 einer Sache \zugehörig zu einer S. gehörend ● dem Kloster \zugehörige Grundstücke; sich jmdm. \zugehörig fühlen
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zu|ge|hö|rig <Adj.>:
zu jmdm., etw. gehörend, dazugehörend:
die -en Dinge;
einen Wagen mit dem -en Kraftfahrzeugbrief abliefern;
sie fühlt sich dieser Region z.
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zu|ge|hö|rig <Adj.>: zu jmdm., etw. gehörend, dazugehörend: die -en Dinge; einen Wagen mit dem -en Kraftfahrzeugbrief abliefern; Blumen und Gras ... sind der Wiese z., nicht der Heide (Stern, Mann 377); Gefangen ... Rechtlos. Keinem Land z. (Hasenclever, Die Rechtlosen 421); Hier fühlte er sich wohl und z. (Ossowski, Bewährung 76); Als Polen, das sich immer sehr bewusst zu Europa, zum Westen z. fühlte (Dönhoff, Ära 152).
Universal-Lexikon. 2012.