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Über|hang 〈m. 1u〉
1. etwas, das über einem anderen Gegenstand hängt od. über ihn hinausragt
2. überhängendes Felsstück
3. Übergreifen der Zweige (von Bäumen, Sträuchern) auf das Nachbargrundstück
4. überhängende Gardine, Querbehang
5. überschüssiger Vorrat, Warenmenge, die man (im Augenblick) nicht verkaufen kann
6. 〈Arch.〉 Abweichung vom Lot
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Über|hang, der; -[e]s, …hänge [mhd. überhanc = Umhang; überhängende Zweige u. Früchte von Obstbäumen; Übergewicht]:
1.
a) (bes. Archit.) etw., was über die eigene Grundfläche hinausragt; ↑ auskragender (a) Teil, bes. eines Fachwerkbaus;
den Ü. abschneiden.
2. über ein bestimmtes Maß, die [augenblickliche] Nachfrage hinausgehende Menge von etw.:
ein Ü. von Wohnungen;
Überhänge an Waren haben.
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Überhang,
1) Fahrzeugtechnik: die über ein bestimmtes Maß hinausragenden Fahrzeugteile; bei Kraftfahrzeugen die Partien vor der Vorderachse und hinter der letzten Hinterachse, bei Schienenfahrzeugen der Bereich zwischen äußerer Achse und Puffertellern beziehungsweise Kupplungsplatte, bei Schiffen die über die Länge zwischen den Loten hinausreichenden Teile.
2) Zivilrecht: das Herüberwachsen von Zweigen und Wurzeln auf das Nachbargrundstück. § 910 BGB berechtigt den Eigentümer eines Grundstücks, die von einem Nachbargrundstück eingedrungenen Wurzeln abzuschneiden und zu behalten. Hinsichtlich überhängender Zweige steht ihm ein solches Selbsthilferecht dann zu, wenn er zuvor dem Besitzer des Nachbargrundstücks erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat. In beiden Fällen steht dem Grundstückseigentümer das Recht nur zu, wenn die Wurzeln oder Zweige die Grundstücksbenutzung beeinträchtigen.
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Über|hang, der; -[e]s, ...hänge [mhd. überhanc = Umhang; überhängende Zweige u. Früchte von Obstbäumen; Übergewicht]: 1. a) (bes. Archit.) etw., was über die eigene Grundfläche hinausragt; auskragender (a) Teil, bes. eines Fachwerkbaus; b) 1überhängende (b) Felswand: Ohne Haken bezwingt er den Ü. (Trenker, Helden 159); Hier ist ebenfalls unter Überhängen Schutz zu suchen (Eidenschink, Fels 87); c) etw., was 1überhängt; (c) 1überhängende (c) Zweige o. Ä.: den Ü. abschneiden. 2. über ein bestimmtes Maß, die [augenblickliche] Nachfrage hinausgehende Menge von etw.: Überhänge an Waren haben; An der Jahreswende 1965/66 war ein Ü. von 795 000 Wohnungen vorhanden (MM 30. 4. 66).
Universal-Lexikon. 2012.