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Ver|hör [fɛɐ̯'hø:ɐ̯], das; -[e]s, -e:richterliche oder polizeiliche Befragung einer Person (bei der ein möglicher Straftatbestand abgeklärt werden soll):
das Verhör des Gefangenen dauerte mehrere Stunden; jmdn. einem Verhör unterziehen (jmdn. verhören).
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Ver|hör 〈n. 11〉
1. polizeil. od. richterl. Befragung, Vernehmung
2. 〈fig.〉 strenge u. genaue Befragung
● ein \Verhör mit jmdm. anstellen 〈fig.〉 jmdn. streng, genau befragen; jmdn. einem \Verhör unterziehen 〈fig.〉; jmdn. ins \Verhör nehmen jmdn. verhören
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Ver|hör , das; -[e]s, -e [mhd. verhœre = Vernehmung, Befragung]:
eingehende richterliche od. polizeiliche Befragung einer Person zur Klärung eines Sachverhaltes; Vernehmung:
ein strenges V.;
polizeiliche -e;
ein V. vornehmen, durchführen;
mit jmdm. ein Verhör anstellen (jmdn. verhören);
jmdn. einem V. unterziehen (jmdn. verhören);
der Häftling wurde ins V. genommen (wurde verhört);
Ü die Lehrerin nahm den Übeltäter ins V. (befragte ihn streng u. eingehend).
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Verhör,
Prozessrecht: die Vernehmung.
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Ver|hör, das; -[e]s, -e [mhd. verhœre = Vernehmung, Befragung]: eingehende richterliche od. polizeiliche Befragung einer Person zur Klärung eines Sachverhaltes; Vernehmung: ein strenges, brutales V.; nächtliche, polizeiliche, pausenlose -e; Jedoch flüsterte man sich überall zu, dass die -e ungeheuerliche Schandtaten zutage förderten (Brecht, Geschichten 102); ein V. vornehmen, durchführen; mit jmdm. ein V. anstellen (jmdn. verhören); jmdn. einem V. unterziehen (jmdn. verhören); der Häftling wurde ins V. genommen (wurde verhört); In der Nacht wird Axel wie üblich zum V. gebracht (Müthel, Baum 73); Ü die Lehrerin nahm den Übeltäter ins V. (befragte ihn streng u. eingehend).
Universal-Lexikon. 2012.