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bloßstellen
vorführen; kompromittieren; desavouieren; beschämen; verlegen machen; blamieren; (sich) in die Nesseln setzen (umgangssprachlich); sehr peinlich sein; (sich) lächerlich machen; (sich) die Blöße geben

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bloß|stel|len ['blo:sʃtɛlən], stellte bloß, bloßgestellt:
a) <tr.; hat besonders durch Rügen, Verspotten einer blamablen Handlung vor den Ohren anderer in eine peinliche Lage bringen:
sie hat den Beamten [in aller Öffentlichkeit] bloßgestellt.
Syn.: blamieren, kompromittieren, lächerlich machen, zum Gespött machen.
b) <+ sich> durch eine blamable Handlung, Äußerung o. Ä. in eine peinliche Lage geraten:
damit hast du dich ziemlich bloßgestellt.
Syn.: sich blamieren, seinem Namen keine Ehre machen, sich eine Blöße geben, sich etwas vergeben, sich lächerlich machen, zum Gespött werden.

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bloß||stel|len 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \bloßstellen eine schwache Seite od. Stelle von jmdm. zeigen, jmdn. zum Gespött machen, blamieren ● mit dieser Aktion wirst du dich vor allen Leuten \bloßstellen

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bloß|stel|len <sw. V.; hat:
vor anderen, in der Öffentlichkeit blamieren, eine für einen selbst, für eine andere Person blamable Handlung o. Ä. vor den Ohren anderer rügen, verspotten:
sich b.;
einen Gegner in aller Öffentlichkeit b.

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bloß|stel|len <sw. V.; hat: vor anderen, in der Öffentlichkeit blamieren, eine für einen selbst, für einen anderen blamable Handlung o. Ä. vor den Ohren anderer rügen, verspotten: einen Gegner in aller Öffentlichkeit b.; damit hast du dich bloßgestellt; Die Herren natürlich, die sich ungern blamieren oder vor ihren Damen b. wollen (Zuckmayer, Fastnachtsbeichte 156).

Universal-Lexikon. 2012.