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fị|xen 〈V. intr.; hat〉
1. 〈Kaufmannsspr.〉 auf Zeit verkaufen, auf Baisse spekulieren
2. 〈Drogenszene〉 sich (selbst) Rauschmittel einspritzen
[<engl. fix „festlegen, bestimmen“]
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fị|xen <sw. V.; hat [engl.-amerik. to fix, eigtl. = zurechtmachen]:
1. (ugs.) sich Drogen [ein]spritzen:
sie fixt schon lange.
2. (EDV) berichtigen, beheben:
Bugs f.
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fịxen
[englisch to fix, eigentlich »festmachen«, »(einen Termin) festsetzen«],
1) Börsenwesen: spekulieren »à la baisse«. Der Fixer (Baissier) verkauft in Erwartung eines Kursrückganges Wertpapiere auf einen späteren Termin, ohne die Papiere zu besitzen. Er beschafft sich diese erst später, weil er damit rechnet, sich dann billiger eindecken zu können. Fixgeschäfte an der Börse sind Termingeschäfte.
2) Jargon: sich Drogen einspritzen; Fixer, Drogenabhängiger.
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fị|xen <sw. V.; hat [1: engl. to fix, eigtl. = (einen Termin) festsetzen, zu (a)frz. fixe, ↑Fixateur; 2: engl.-amerik. to fix, eigtl. = zurechtmachen]: 1. (Börsenw.) (als Fixer) Leerverkäufe tätigen. 2. (ugs.) Drogen [ein]spritzen: sie fixt schon lange; die Spritze, mit der er sich Rauschgift gefixt hatte (MM 10. 11. 76, 21).
Universal-Lexikon. 2012.