Schul|ver|fas|sung, die:
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Schulverfassung,
Begriff zur Kennzeichnung der Struktur der Willensbildung an deutschen Schulen, je nach Land geregelt durch das Schulgesetz, ein Schulverwaltungs- oder ein Schulverfassungs- und Schulmitbestimmungsgesetz; Zuständigkeiten und zugehörige Verfahrensregelungen betreffen die Kompetenz des Schulleiters, des einzelnen Lehrers, der Fachkonferenzen und der Gesamtkonferenz der Lehrer sowie Beratungs- und zum Teil Mitspracherechte der Eltern (Elternvertretungen, Schulkonferenz) und die Schülermitverantwortung. (Schulaufsicht)
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Schul|ver|fas|sung, die: durch das Schulgesetz geregelte Ordnung einer ↑Schule (1).
Universal-Lexikon. 2012.