Akademik

unantastbar
verpönt; unaussprechlich; heilig; tabu; verboten; unzugänglich; unerreichbar; unnahbar; sakrosankt; unverletzlich

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un|an|tạst|bar 〈a. [′——] Adj.〉
1. so beschaffen, dass man es nicht antasten, angreifen, nicht verletzen kann (Rechte, Person)
2. so beschaffen, dass dagegen nichts einzuwenden ist, über Zweifel u. Misstrauen erhaben
● seine Gesinnung, die Sauberkeit seiner Gesinnung ist \unantastbar

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un|an|tạst|bar [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
1. sich [im Rahmen des Zulässigen] nicht antasten (3) lassend:
ein -er Begriff;
die Würde des Menschen ist u.
2. nicht angetastet werden dürfend:
der Notgroschen war u.

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un|an|tạst|bar [auch: '- - - -] <Adj.>: 1. sich [im Rahmen des Zulässigen] nicht ↑antasten (3) lassend: ein -er Begriff; Art. I: „Die Würde des Menschen ist u. ...“ (Fraenkel, Staat 128); Was bildet sich der Kerl ein? Dass er u. ist? Dass keiner nach ihm sucht? (Danella, Hotel 423). 2. nicht angetastet (2) werden dürfend: der Notgroschen war u.

Universal-Lexikon. 2012.