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un|ver|letz|lich [ʊnfɛɐ̯'lɛts̮lɪç] <Adj.>:(von Rechten, Gesetzen o. Ä.) allgemein anerkannt, sodass es nicht angetastet werden darf:
die Grundrechte sind unverletzlich.
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un|ver|lẹtz|lich 〈a. [′——] Adj.〉 nicht verletzlich, so beschaffen, dass es nicht verletzt, übertreten werden kann od. darf (Rechte) ● die \unverletzlichen Menschenrechte
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un|ver|lẹtz|lich [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
unantastbar:
ein -es Recht, Gesetz.
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Universal-Lexikon. 2012.