Lụft|über|wa|chung, die:
1. (Militär) Überwachung [u. Sicherung] des Luftraums als Vorsorge gegen feindliche Angriffe.
2. Überwachung der zivilen Luftfahrt.
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Luftüberwachung,
die Überwachung der Luftqualität. Für besonders belastete Gebiete und für Einwirkungsbereiche emittierender Anlagen sind in der TA Luft Maßnahmen zur Luftüberwachung festgelegt. - Luftüberwachung im Sinne des Strahlenschutzes ist die Messung der Radioaktivität der Luft. Nach der Strahlenschutz-VO ist eine Luftüberwachung in der Umgebung von Kernkraftwerken, Teilchenbeschleunigern, Lagerstätten radioaktiver Abfälle und Anwendungsstätten radioaktiver Nuklide vorgeschrieben.
Universal-Lexikon. 2012.