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Lizenzvertrag
Li|zẹnz|ver|trag, der:
Vertrag, durch den jmdm. eine Lizenz erteilt wird.

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Lizenzvertrag
 
[engl. license agreement], urheberrechtliche Vereinbarung zwischen dem Urheber bzw. Anbieter und dem Benutzer einer Software, in der dessen Verwertungsrechte an der Software geregelt werden (Lizenzrecht). Früher trat der Lizenzvertrag meist bei Öffnen der Software-Verpackung in Kraft. Heute muss der Benutzer ihm bei der Installation der Software zustimmen (andernfalls bricht die Installation ab).

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Li|zẹnz|ver|trag, der: Vertrag, durch den jmdm. eine Lizenz erteilt wird.

Universal-Lexikon. 2012.