Lạn|des|pfle|ge, die <o. Pl.>:
Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen in den verschiedenen Lebensbereichen.
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Landespflege,
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Natur in ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Vielfalt, nachhaltigen Nutzbarkeit und Erholungsfunktion, aber auch zur ästhetischen Gestaltung von Grün- und Freiflächen. Hierzu gehören Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich ihrer Fachplanungen (Landschaftsplanung), die Landschaftsarchitektur einschließlich der Freiflächengestaltung und der Gartenkunst sowie der Landschaftsbau.
Der vor wenigen Jahrzehnten in Deutschland neu geschaffene, integrierte Begriff der Landespflege hat sich wohl nicht endgültig durchsetzen können und verschwindet gegenwärtig allmählich wieder aus dem Sprachgebrauch, insbesondere wohl auch, weil es im Gegensatz zu den klar umschriebenen Teilgebieten bis heute keine internationale Entsprechung gibt.
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Lạn|des|pfle|ge, die <o. Pl.>: Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen in den verschiedenen Lebensbereichen.
Universal-Lexikon. 2012.