Kon|su|mẹn|ten|kre|dit, der (Bankw.):
Bankkredit [in Form eines Teilzahlungskredits] an Privatpersonen zum Erwerb von Konsumgütern.
* * *
Konsumẹntenkredit,
Konsumkredit, Konsumtivkredit, Bankkredit an private Haushalte zur Finanzierung von Konsumgütern, vom Umfang her ein Kleinkredit. Konsumentenkredite werden als Überziehungskredit (Dispositionskredit) und Ratenkredit gewährt; die Kosten sind meist relativ hoch (circa 2 % über dem Zinssatz für Kontokorrentkredite). Die Kredithöhe ist in der Regel auf 50 000 DM und die Laufzeit auf 72 Monate begrenzt. In Deutschland sind Konsumentenkredite in größerem Umfang erst seit den 50er-Jahren gebräuchlich; sie wurden anfänglich nur von speziellen Teilzahlungsbanken, später von allen Bankengruppen angeboten. Da die Konsumentenkredite für die private Nachfrage und damit für die konjunkturelle Entwicklung Bedeutung haben, müssen die Kreditinstitute in Deutschland die Höhe der gewährten Konsumentenkredite bei der Deutschen Bundesbank melden. (Verbraucherkreditgesetz)
* * *
Kon|su|mẹn|ten|kre|dit, der: Bankkredit [in Form eines Teilzahlungskredits] an Privatpersonen zum Erwerb von Konsumgütern.
Universal-Lexikon. 2012.