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Heimatgemeinde
Hei|mat|ge|mein|de, die:
1. Heimatort.
2. (schweiz.) Gemeinde, in der jmd. das Bürgerrecht besitzt.

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Heimatgemeinde,
 
in der Schweiz diejenige Gemeinde, in der eine Person das Gemeindebürgerrecht besitzt; verfügt die Person über mehrere Bürgerrechte, so gilt als Heimatgemeinde jener Ort, an dem sie zuletzt wohnte oder dessen Bürgerrecht zuletzt erworben wurde. Entsprechendes gilt für den Heimatkanton.

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Hei|mat|ge|mein|de, die: 1. vgl. ↑Heimatort. 2. (schweiz.) Gemeinde, in der jmd. das Bürgerrecht besitzt.

Universal-Lexikon. 2012.