Hei|mat|ge|mein|de, die:
1. Heimatort.
2. (schweiz.) Gemeinde, in der jmd. das Bürgerrecht besitzt.
* * *
Heimatgemeinde,
in der Schweiz diejenige Gemeinde, in der eine Person das Gemeindebürgerrecht besitzt; verfügt die Person über mehrere Bürgerrechte, so gilt als Heimatgemeinde jener Ort, an dem sie zuletzt wohnte oder dessen Bürgerrecht zuletzt erworben wurde. Entsprechendes gilt für den Heimatkanton.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.