Akademik

Heilbehandlung
Heil|be|hand|lung, die:
zu Heilzwecken angewandte Behandlung.

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Heilbehandlung,
 
Leistung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (nach Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit), die der Krankenbehandlung der gesetzlichen Krankenversicherung nachgebildet ist. Während der Heilbehandlung besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Anspruch auf Heilbehandlung haben ebenfalls Empfänger von Sozialhilfe (Krankenhilfe) sowie Kriegsversehrte im Rahmen der Kriegsopferversorgung.

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Heil|be|hand|lung, die: zu Heilzwecken angewandte Behandlung.

Universal-Lexikon. 2012.