in Übereinstimmung mit; nach; je nach; laut; in Anlehnung an; zufolge; qua; getreu; im Sinne; entsprechend
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ge|mäß [gə'mɛ:s] <Präp. mit Dativ>:in Entsprechung, Übereinstimmung mit:
dem Vertrag, seinem Wunsche gemäß; gemäß dem Vertrag.
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ge|mäß
I 〈Präp. m. Dat.〉 entsprechend, in Übereinstimmung mit ● Ihren Anordnungen, Ihrem Befehl, Wunsch \gemäß; seinem Stande \gemäß
II 〈Adj.〉 angemessen, passend, würdig ● dem festlichen Anlass \gemäße Kleidung
[<ahd. gemaße „angemessen“; → messen]
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1ge|mäß <Präp. mit Dativ> [mhd. gemæʒe, ahd. gimāʒi, eigtl. = was sich messen lässt, angemessen; zu ↑ messen]:
nach, entsprechend, zufolge:
g. Artikel 1 des Grundgesetzes;
seinem Wunsch g.;
g. internationalem Recht.
2ge|mäß <Adj.> [zu: ↑ 1gemäß]:
in der Verbindung jmdm., einer Sache g. sein (jmdm., einer Sache angemessen sein; der Art o. Ä., einer Person, Sache entsprechend: das ist ihrem Geschmack g.; diese Arbeit ist seiner Bildung nicht g.; das unstete Leben war ihm nicht mehr g.; <auch attr.:> eine seinen Fähigkeiten -e Stellung).
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Ge|mäß, das; -es, -e [Kollektivbildung zu ↑Maß, eigtl. = Norm, nach der gemessen wird] (veraltet, noch scherzh.): Gefäß [das eine bestimmte Menge fasst], Maß: die -e reichten nicht aus, um alles wegzuschaffen; Ü seine Geschichte möchte unserer politischen Situation ein G. Tränen abpressen (Spiegel 52, 1965, 102).
Universal-Lexikon. 2012.