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Ver|rie|ge|lung 〈f. 20; unz.〉 das Verriegeln; oV Verrieglung
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1. das Verriegeln; das Verriegeltwerden.
2. Vorrichtung zum Verriegeln.
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Verriegelung,
englisch Interlock [ɪntə'lɔk], gegenseitige Abhängigkeit zweier Vorgänge dergestalt, dass der eine notwendigerweise erst eine bestimmte Bedingung erfüllt haben muss (z. B. die, dass er abgeschlossen oder inaktiv ist), bevor es möglich ist, den anderen auszuführen. Verriegelung und entsprechende Verriegelungsschaltungen sind wichtig zur Vermeidung gefährlicher Situationen, mögliche Unfälle, Beschädigungen und Zerstörungen, v. a. bei komplexen Anlagen und Systemen, die mit einem hohen Gefährdungspotenzial verbunden sind (z. B. Anlagen der Großchemie, Kernkraftwerke). Einfache und anschauliche Beispiele sind die Verriegelung von Signal- und Weichenstellungen bei der Eisenbahn und die Verriegelungsschaltung bei Verkehrsampeln, beide zur Vermeidung von Zusammenstößen, sowie die Unterbrechung der Stromversorgung des Hochfrequenzsenders im Mikrowellenherd durch das Öffnen der Tür.
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Ver|rie|ge|lung, Ver|rieg|lung, die; -, -en: 1. das Verriegeln. 2. Vorrichtung zum Verriegeln.
Universal-Lexikon. 2012.