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elektromagnetische Wellen (zur Signal- bzw. Nachrichtenübertragung).
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Funkwellen,
von einem Sender zur drahtlosen Nachrichtenübertragung erzeugte elektromagnetische Wellen. Funkwellen breiten sich im Vakuum mit Lichtgeschwindigkeit aus. Die Empfangsleistung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab, wodurch die Reichweite eines Senders prinzipiell begrenzt wird. Außerdem wird die Ausbreitung der Funkwellen auf der Erde durch Beugung, Reflexion, Streuung und Absorption beeinflusst. Diese Einflüsse sind von der Frequenz abhängig, sodass für die verschiedenen Frequenzbereiche unterschiedliche Ausbreitungsbedingungen gelten. — Nach abnehmender Wellenlänge (steigender Frequenz) der Funkwellen unterscheidet man Längstwellen, Langwellen (LW), Mittelwellen (MW), Kurzwellen (KW), Ultrakurzwellen (UKW) und die Mikrowellen (Dezimeterwellen, Zentimeterwellen, Millimeterwellen).
Funkwellen umfassen v. a. den Bereich der Hochfrequenz, dessen Grenzen (willkürlich) bei 30 kHz und 300 GHz festgelegt wurden. Unterhalb von 30 kHz liegt der Bereich der Niederfrequenz mit den technisch wichtigen Tonfrequenzen von etwa 16 Hz bis 20 kHz.
Nachrichtenübertragung erfolgt durch Modulation der Trägerwelle mit einem Signal. Dabei bestimmt die maximale Signalfrequenz die für die Übertragung benötigte Bandbreite und damit den Kanalabstand. Dieser beträgt z. B. für Mittelwellenradio 9 kHz, für Stereo-UKW 300 kHz und für Fernsehübertragung 7 beziehungsweise 8 Megahertz.. Die für den Hörrundfunk benutzten Funkwellen werden auch als Radiowellen bezeichnet. Nach den verwendeten Modulationsverfahren wird die Mittelwelle auch als AM (für Amplitudenmodulation) und die Ultrakurzwelle auch als FM (für Frequenzmodulation) bezeichnet. Bei höheren Frequenzen werden digitale Modulationsverfahren benutzt, bei denen die Nachricht in ein pulsförmiges Signal umgesetzt und die Trägerwelle damit moduliert wird. Die wichtigsten Funkdienste in Deutschland nutzen folgende Bänder:
Hörrundfunk: LW, MW, KW (49-, 41-, 31-, 25-, 19-, 16-, 13-, 11-m-Band), UKW (3-m-Band);
Amateurfunk: KW (80-, 40-, 20-, 15-, 10 m-Band);
Fernsehrundfunk:
Band I (VHF, Kanäle 2-4): 41-68 MHz,
Band III (VHF, Kanäle 5-11): 175- 230 MHz,
Band IV (UHF, Kanäle 21- 37): 470-605 MHz,
Band V (UHF, Kanäle 38- 60): 605- 960 MHz;
Mobilfunk: C-Netz (450 MHz),
D 1-, D 2-Netz (890-915 MHz, 935-960 MHz),
E-Netz (1710-1880 MHz);
Satellitenfunk: SHF (11-GHz-Band, 12-GHz-Band, 12,5-GHz-Band).
Mit der Erfindung des Lasers erfolgte die Ausdehnung des nachrichtentechnisch nutzbaren Bereichs der elektromagnetischen Wellen in den optischen Spektralbereich mit Wellenlängen unterhalb von 1 mm beziehungsweise Frequenzen oberhalb von 300 GHz. Wegen Absorption und Streuung in der Atmosphäre erfolgt die Fernübertragung bei optischen Frequenzen über Lichtwellenleiter (Lichtleiter).
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Fụnk|wel|len <Pl.>: elektromagnetische Wellen (zur Signal- bzw. Nachrichtenübertragung).
Universal-Lexikon. 2012.