(sich) einer Sache anschließen; einsteigen; teilnehmen; partizipieren; erhalten; etwas abbekommen (umgangssprachlich); zuteil werden; teilhaben
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be|tei|li|gen [bə'tai̮lɪgn̩]:1. <+ sich> aktiv teilnehmen (an etwas), mitwirken:
sich an einem Gespräch, an einem Preisausschreiben, bei einem Wettbewerb beteiligen; sich rege, lebhaft an einer Diskussion beteiligen.
Syn.: Anteil haben, einen Beitrag leisten, etwas ↑ beisteuern zu, etwas beitragen zu, etwas ↑ zusteuern zu (ugs.).
2. ☆ an etwas (Dativ) beteiligt sein: an etwas teilhaben:
er ist an dem Unternehmen, Vorhaben beteiligt (ist Teilhaber des Unternehmens).
Syn.: an/bei etwas ↑ mitarbeiten, bei etwas die Finger im Spiel haben (ugs.), bei etwas die Hand im Spiel haben, bei etwas mit von der Partie sein (ugs.), bei etwas ↑ mitmachen.
3. <tr.; hat teilhaben lassen:
er beteiligte seine Brüder am Gewinn.
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be|tei|li|gen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. an etwas \beteiligen jmdm. einen Anteil geben von etwas ● Arbeiter am Gewinn \beteiligen; beteiligt sein an teilhaben an, sich beteiligt haben an, verwickelt sein in; mit wie viel Prozent ist er an dem Geschäft beteiligt?; waren Sie an dem Unfall, dem Vorgang beteiligt?
II 〈V. refl.〉 sich \beteiligen teilnehmen, mitwirken, etwas beisteuern ● sich an einem Gespräch \beteiligen; sich an od. bei einem Unternehmen, einem Wettbewerb \beteiligen; sich finanziell an einem Geschäft \beteiligen seinen Anteil beisteuern, einen Teil der Finanzierung übernehmen
[→ Teil]
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be|tei|li|gen <sw. V.; hat [für älter beteilen = Anteil geben]:
a) <b. + sich> Teilnehmer[in] sein, teilnehmen, mitwirken:
sich an einem Spiel, Preisausschreiben b.;
sich rege, lebhaft an der Diskussion b.;
die Firma beteiligt sich mit einer Million Euro an diesem Auftrag;
er ist an dem Unternehmen beteiligt (ist Teilhaber des Unternehmens);
sie war maßgeblich an dem Erfolg beteiligt;
innerlich an/(schweiz.:) in etw. beteiligt sein;
die an der Forschung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einigten sich auf eine Verfahrensweise;
b) teilhaben lassen; jmdm. einen finanziellen Anteil an etw. geben:
jmdn. am Gewinn, am Umsatz b.;
sie ist an der Erbschaft [mit] beteiligt.
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be|tei|li|gen <sw. V.; hat [für älter beteilen = Anteil geben]: a) <b. + sich> Teilnehmer sein, teilnehmen, mitwirken: sich an einem Spiel, Preisausschreiben b.; sich rege, lebhaft an der Diskussion b.; die Firma beteiligt sich mit einer Million Mark an diesem Auftrag; jetzt hat de Gaulle auch noch abgelehnt, sich an einer integrierten nuklearen Streitkraft zu b. (Dönhoff, Ära 129); er ist an dem Unternehmen seines Bruders beteiligt (ist Teilhaber des Unternehmens); sie war maßgeblich an dem Erfolg beteiligt; innerlich an/(schweiz.:) in etw. beteiligt sein; die Ursachen des Justizmords waren Machtkämpfe und Eifersüchteleien zwischen den beteiligten Staatsanwälten und Richtern (Mostar, Unschuldig 11); b) teilhaben lassen; jmdm. einen finanziellen Anteil an etw. geben: jmdn. am Gewinn, am Umsatz b.; er ist an der Erbschaft [mit] beteiligt; der Arbeiter sollte günstiger an dem Mehrwert beteiligt werden, den er selbst schuf (Niekisch, Leben 46).
Universal-Lexikon. 2012.