Fa|mi|li|en|be|ra|tung, die:
Beratung von ↑ Familien (1 a) in pädagogischen, wirtschaftlichen u. rechtlichen Fragen.
* * *
I Familienberatung,
institutionalisierte Form der sozialpädagogischen, häufig auch rechtlichen und materiellen Beratung bei familiären Problemen. Gegenstandsbereich und Klientel der Familienberatung decken sich weitgehend mit denen der Erziehungsberatung.
Im Vordergrund der Familienberatung steht meist die praktische Hilfe im Hinblick auf die Struktur des Familiensystems und die wechselseitigen Abhängigkeiten der Familienangehörigen. Familienberatung sollte nur von solchen Personen durchgeführt werden, die über fundierte Kenntnisse familientherapeutischer Konzepte und gezielter Handlungs- beziehungsweise Interventionsstrategien verfügen und zwischen der Notwendigkeit unmittelbarer Hilfestellung und derjenigen einer langfristigen Familientherapie zu unterscheiden vermögen. - Familientherapie.
II
Famili|enberatung,
Eheberatung.
* * *
Fa|mi|li|en|be|ra|tung, die: Beratung von Familien (1 a) in pädagogischen, wirtschaftlichen u. rechtlichen Fragen.
Universal-Lexikon. 2012.