Akademik

ebenbürtig
gleichgestellt; gleichrangig; vollwertig; gleichberechtigt; paritätisch

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eben|bür|tig ['e:bn̩bʏrtɪç] <Adj.>:
mit vergleichbaren oder gleichen Fähigkeiten, Gaben ausgestattet:
ein ebenbürtiger Gegner; er ist ihm geistig ebenbürtig.
Syn.: angemessen, gleichwertig.

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eben|bür|tig 〈Adj.〉
1. von gleichem Stand, gleicher Herkunft
2. gleichwertig
3. (jmdm.) geistig gewachsen
● er ist seinem Bruder (nicht) \ebenbürtig

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eben|bür|tig <Adj.> [mhd. ebenbürtec = von gleicher Geburt]:
1. (früher) von gleicher vornehmer Abkunft:
die zweite Frau des Grafen war nicht e.
2. gleiche Fähigkeiten erkennen lassend; jmdm. geistig od. körperlich gewachsen; im Vergleich mit etw. anderem gleichwertig:
ein ihm -er Gegner;
eine -e Leistung;
die beiden waren sich, einander [geistig] e.

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eben|bür|tig <Adj.> [mhd. ebenbürtec = von gleicher Geburt]: 1. (früher) von gleicher vornehmer Abkunft: die zweite Frau des Grafen war nicht e. 2. gleiche Fähigkeiten erkennen lassend; jmdm. geistig od. körperlich gewachsen; im Vergleich mit etw. anderem gleichwertig: ein ihm -er Gegner; eine -e Leistung; es ist nicht einzusehen, weshalb Altpapier nicht als -er Energieträger betrachtet ... werden könnte (NZZ 27. 8. 86, 9); Wenn Sie über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine -e Ausbildung und ein paar Jahre Praxis verfügen ... (Bund 9. 8. 80, 26); die beiden waren sich, einander [geistig] e.; Merzig hatte in der ersten Halbzeit die besseren Möglichkeiten, doch nach dem Wechsel waren die Gäste e. (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 21/23); Damit ist auch gesagt, warum der „Faustus“ als Kunstleistung den bedeutendsten epischen Werken Thomas Manns nicht ganz e. ist (Reich-Ranicki, Th. Mann 88).

Universal-Lexikon. 2012.