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gleich|be|rech|tigt ['glai̮çbərɛçtɪçt] <Adj.>:rechtlich gleichgestellt; mit gleichen Rechten ausgestattet:
Weiße und Farbige sind gleichberechtigt; Frauen und Männer sollen auch in der Politik gleichberechtigt sein; die verschiedenen Interessen stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Syn.: gleich, ↑ gleichrangig.
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gleich|be|rech|tigt 〈Adj.〉 gleiche Rechte habend, mit gleichen Rechten ausgestattet ● Frauen und Männer sind \gleichberechtigt
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gleich|be|rech|tigt <Adj.>:
mit gleichen Rechten ausgestattet; rechtlich gleichgestellt:
Frau und Mann als -e Partner.
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gleich|be|rech|tigt <Adj.>: mit gleichen Rechten ausgestattet; rechtlich gleichgestellt: Mann und Frau als -e Partner; Frauen müssen auch in der Politik g. sein mit den Männern; ehe ich mich Ihnen g. fühlen kann (Winckler, Bomberg 62); Ü Der plastische Schmuck kirchlicher und profaner Gebäude steht jetzt g. (gleichrangig) nebeneinander (Bild. Kunst III, 55); <subst.:> alle Bürgerinnen und Bürger als politisch Gleichberechtigte; eine Gruppe Gleichberechtigter.
Universal-Lexikon. 2012.