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Nachweisgrenze
Nach|weis|gren|ze: die kleinste Konz. (Menge) einer Komponente in einer Probe, die durch einen qual. Nachweis noch sicher erfasst werden kann. Die N. (für eine bestimmte Substanz z. B. 0,070 mg/L) liegt stets unter der Erfassungsgrenze (hier z. B. 0,14 mg/L) u. der Bestimmungsgrenze (hier z. B. 0,21 mg/L).

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Nach|weis|gren|ze, die (Biol., Chemie, Med.):
niedrigster Messwert, bei dem das Vorhandensein einer Substanz als nachgewiesen gilt.

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Nachweisgrenze,
 
Menge oder Konzentration einer Substanz, die in einer Analysenprobe gerade noch nachgewiesen werden kann; u. a. abhängig von der Empfindlichkeit des verwendeten Messgerätes.

Universal-Lexikon. 2012.