Er|fạs|sungs|gren|ze; Syn.: Erfassungsvermögen: diejenige Konz. (Menge) einer Komponente in einer Probe, bei der ein ↑ Nachweis mit hoher Sicherheit (z. B. in 95 % der Tests) gelingt, vgl. Nachweisgrenze (mit der E. allerdings oftmals gleichgesetzt wird) u. Bestimmungsgrenze.
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Erfassungsgrenze,
die kleinste Menge eines Stoffes (in mg = 10-3 g oder in μg = 10-6 g angegeben), die durch eine chemische Reaktion gerade noch eindeutig nachgewiesen werden kann.
Universal-Lexikon. 2012.