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Kriminalpolizei
Kripo

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Kri|mi|nal|po|li|zei [krimi'na:lpolits̮ai̮], die; -:
Abteilung der Polizei, die für die Verhütung, Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen zuständig ist:
die Kriminalpolizei konnte den Fall nicht aufklären.
Syn.: Kripo.

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Kri|mi|nal|po|li|zei 〈f. 18; unz.〉 Teil der Polizei zur Aufdeckung u. Verhinderung von Straftaten

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Kri|mi|nal|po|li|zei , die:
Zweig der Polizei, dessen Aufgabe in der Verhütung, Aufdeckung u. Bekämpfung von Straftaten besteht (Kurzwort: Kripo).

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Kriminalpolizei,
 
umgangssprachliche Abkürzung Kripo, eine besondere Abteilung der Vollzugspolizei (Polizei), der die Verfolgung bestimmter Bereiche der Kriminalität obliegt und die hierfür besonders ausgebildet und ausgestattet ist. Unabhängig davon sind allerdings nach §§ 160, 163 StPO alle Behörden und Beamten des Polizeidienstes auf Verlangen der Staatsanwaltschaft und auch von sich aus zur Erforschung von Straftaten verpflichtet. Als zentrale Dienststellen der Kriminalpolizei sind in den einzelnen Bundesländern Landeskriminalämter eingerichtet worden. Außerdem haben die meisten Länder weitere Behörden und Dienststellen der Kriminalpolizei selbstständig organisiert. Der Bund hat aufgrund von Art. 73 GG das Bundeskriminalamt errichtet.
 
In Österreich wurden in den größeren Städten bei den Bundespolizeidirektionen Kriminalbeamtenkorps (als nicht uniformierte Wachkörper) eingerichtet, während auf dem Land die Kriminalabteilungen der Landesgendarmeriekommanden ähnliche Aufgaben wahrzunehmen haben. Beide setzen sich aus speziell zu Zwecken der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung ausgebildeten Kriminal- beziehungsweise Gendarmeriebeamten zusammen.
 
In der Schweiz ist die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten Aufgabe der gerichtlichen Polizei, die von den Staatsanwälten der Kantone und den ihnen unterstellten Beamten ausgeübt wird. Die Tätigkeit der Kriminalpolizei beschränkt sich in der Regel auf das Ermittlungsverfahren, in dem sie die ersten Erhebungen vorzunehmen und alle dringlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Untersuchung zu treffen hat.
 

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Kri|mi|nal|po|li|zei, die: Zweig der Polizei, dessen Aufgabe in der Verhütung, Aufdeckung u. Bekämpfung von Straftaten besteht: die K. stellt ihre Ermittlungen ein; Ihm liegt ein Dossier von der politischen K. über die Hausdurchsuchung vor (Chotjewitz, Friede 271); Kurzwort: Kripo.

Universal-Lexikon. 2012.