Wẹr|be|agen|tur 〈f. 20〉 Unternehmen, das für andere, besonders Firmen, die Werbung durchführt; Sy Werbebüro
* * *
Wẹr|be|agen|tur, die:
Dienstleistungsunternehmen für Werbung.
* * *
Werbeagentur,
Dienstleistungsunternehmen, das gegen Honorar oder Provision folgende Marktkommunikationsleistungen erbringt: Beratung (v. a. in den Bereichen Marketingplanung, Markt-, Konsumenten- und Mediaforschung), Ausführung bestimmter Teilaufgaben (z. B. Herstellung von Werbemitteln, Mediaeinkauf), Planung, Gestaltung, Durchführung und zum Teil Wirkungskontrolle (Messung des Werbeerfolgs) von Werbe-, Verkaufsförderungs- und PR-Aktionen. Auftraggeber sind neben der werbungtreibenden Wirtschaft u. a. politischen Parteien, Regierungs-Stellen, Verbände und Vereine. Übernimmt eine Werbeagentur Aufgaben in allen genannten Bereichen, spricht man von einer Full-Service-Agentur. Andererseits gibt es auch Werbeagenturen, die sich auf bestimmte werbliche Aktivitäten spezialisiert haben (z. B. Videostudios, Werbeberater und -texter, Grafikdesigner, Adressverlage).
Fachverband ist der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (Abkürzung GWA; gegründet 1952 als Gesellschaft Werbeagenturen), Frankfurt am Main. Er ist Mitglied des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft ZAW e. V. sowie des Europäischen Verbandes der Werbeagenturen (EAAA), Brüssel, vertritt seine Mitglieder gegenüber Marktpartnern, Kunden und Medien und bietet als Dienstleister Managementhilfen (z. B. Betriebsvergleiche, Kalkulationshilfe, Rechtsberatung, Musterverträge). Seine Mitglieder mit (2001) deutschlandweit 500 Büros und 16 000 Mitarbeitern stehen für ein Werbevolumen von 12,22 Mrd. (80 % des Werbevolumens aller Werbeagenturen). (Werbung)
* * *
Wẹr|be|agen|tur, die: Dienstleistungsunternehmen für Werbung.
Universal-Lexikon. 2012.