Wẹl|len|plan 〈m. 1u〉 internat. Regelung der Verteilung der Wellenlängen für die verschiedenen Funkdienste
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Wellenplan,
internationaler vereinbarter Plan über die Verteilung der Frequenzen unter den einzelnen Staaten beziehungsweise den in ihnen betriebenen Sendern zur Vermeidung von Überlagerungen und dadurch bedingten Empfangsstörungen, v. a. im Mittel- und Langwellenbereich (sonst allgemeiner Frequenzplan genannt). Die nach 1945 aufgestellten Wellenpläne sind nicht festgeschrieben, sondern Änderungswünsche und zusätzliche Sender werden mit den betroffenen Nachbarstaaten abgesprochen und in den Wellenplan aufgenommen. Gegebenenfalls werden Wellenkonferenzen einberufen. - Im Lang- und Mittelwellenbereich gilt für die Region 1 (Europa mit GUS, Mongolei, Afrika, Vorderasien, Arabien) und die Region 3 (Restasien, Australien) der Genfer Wellenplan von 1975. Er löste den Kopenhagener Wellenplan von 1948 ab, in dem Deutschland kaum berücksichtigt wurde. Zuvor gab es die Wellenpläne von Montreux (1939, trat nicht mehr in Kraft), Luzern (1933), Prag (1929) und Genf (1925).
Die Erschließung des VHF-Bereichs für den UKW-Tonrundfunk und das Fernsehen erforderte 1952 den Stockholmer Wellenplan. Um Sendernetze für weitere Programme verwirklichen zu können, musste bald der UHF-Bereich (470-960 MHz) hinzugezogen werden. So entstand in Stockholm 1961 ein neuer Wellenplan, der heute noch in der europäischen Rundfunkzone für das terrestrische Fernsehen gültig ist. In ihm war der UKW-Tonrundfunk auf den Frequenzbereich 87,5-100 MHz beschränkt. Das Darmstädter Abkommen von 1971 regelte die Bereichserweiterung von 100 auf 104 MHz in zwölf Staaten Westeuropas, Jugoslawien und Ungarn. Als der UKW-Bereich bis 108 MHz ausgedehnt wurde, löste man ihn aus dem Stockholmer Wellenplan heraus und ordnete im Genfer Wellenplan 1984 den Gesamtbereich 87,5-108 MHz neu für die Region 1 und zum Teil für die Region 3. - Im Kurzwellenrundfunk gibt es keinen festen Wellenplan, sondern nur ein Anmeldeverfahren beim Internationalen Frequenzregistrierungsbüro in Genf. Die Frequenzen werden viermal jährlich den wechselnden Ausbreitungsbedingungen der Atmosphäre angepasst. Dem Satellitenrundfunk ist in der Region 1 der Frequenzbereich 11,7-12,5 GHz zugewiesen.
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Wẹl|len|plan, der: international vereinbarter Plan über die Aufteilung der einzelnen Wellenlängen unter den einzelnen Staaten bzw. den dort jeweils betriebenen Sendern zur Vermeidung von Überlagerungen u. dadurch bedingten Empfangsstörungen.
Universal-Lexikon. 2012.