Akademik

Saldo
Kontostand

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Sạl|do 〈m. 6; Pl. a.: Sạl|di od. Sạl|den; Bankw.〉 Betrag, um den sich die eine Seite eines Kontos von der anderen unterscheidet, Restbetrag der Soll- od. Habenseite beim Abschluss ● einen \Saldo aufstellen, ausgleichen, auszahlen, bestätigen, feststellen, gutschreiben; der \Saldo beträgt ...; im \Saldo bleiben, sein noch etwas schulden; per \Saldo laut S., aufgrund des Saldos; ein \Saldo zu unseren Gunsten, Lasten in Höhe von ... [ital., „Rechnungsabschluss“; → saldieren]

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Sạl|do, der; -s, …den, -s u. …di [ital. saldo, eigtl. = fester Bestandteil bei der Kontenführung, zu: saldare, saldieren]:
1. (Buchf., Bankw.) Differenzbetrag, der sich nach Aufrechnung der Soll- u. Habenseite des Kontos ergibt.
2. (Kaufmannsspr.) Betrag, der nach Abschluss einer Rechnung zu deren völliger Begleichung fällig bleibt.

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Sạldo
 
[italienisch, eigentlich »fester Bestandteil bei der Kontenführung«] der, -s/...den, -s und ...di, Buchführung: Differenzbetrag, der sich durch Aufrechnung der Soll- und Habenseite eines Kontos ergibt. Je nachdem, ob die Soll- oder die Habenseite größer ist, ergibt sich ein Sollsaldo (Aktivsaldo) oder ein Habensaldo (Passivsaldo). Der Saldo wird bei Abschluss des Kontos als Ausgleichsposten auf der kleineren Seite gebucht; bei Eröffnung des Kontos wird der Saldo der Vorperiode auf der jeweiligen Gegenseite verbucht (Saldovortrag).
 

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Sạl|do, der; -s, ...den, -s u. ...di [ital. saldo, eigtl. = fester Bestandteil bei der Kontenführung, Postverbale zu: saldare, ↑saldieren]: 1. (Buchf., Bankw.) Differenzbetrag, der sich nach Aufrechnung der Soll- u. Habenseite des Kontos ergibt. 2. (Kaufmannsspr.) Betrag, der nach Abschluss einer Rechnung zu deren völliger Begleichung fällig bleibt.

Universal-Lexikon. 2012.