Wạs|ser|hal|tung 〈f. 20〉
1. Flussabschnitt od. Kanalabschnitt zwischen zwei Staustufen
2. 〈Bgb.〉
2.1 das Entfernen von Wasser aus Grubenbauen
2.2 die Anlagen dazu
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Wasserhaltung,
1) Bautechnik: Anlagen und Maßnahmen zur Freihaltung von Baugruben, Tunnel u. Ä. von Wasser, z. B. durch Grundwasserabsenkung.
2) Bergbau: Wasserhebung, Teilgebiet der bergmännischen Wasserwirtschaft; das Heben der in den Grubenbauen zusitzenden (zufließenden) Wasser bis zu einer Abflussstelle. Das aus allen Teilen der Grube über Wasserseigen (in den Sohlen der Strecken befindlichen Gräben) zuströmende Grubenwasser wird im Pumpensumpf (zentral gelegenes Wasserbecken) der Hauptwasserhaltung gesammelt, geklärt und mit leistungsstarken Kreiselpumpen, die sich in einer gut ausgebauten Pumpenkammer befinden, nach oben (über Tage) gepumpt. Bei ausgedehnten, sich über mehrere Sohlen erstreckenden Grubenfeldern wird die Hauptwasserhaltung durch Zubringerpumpen (Sonderwasserhaltung) unterstützt. Zum Auspumpen des Schachttiefsten beim Schachtabteufen (Schachtsümpfen) werden Unterwasserpumpen (Tauchkreiselpumpen) verwendet, die an einer Seilwinde entsprechend dem sinkenden Wasserspiegel nachgelassen werden können. (Wasserlösung)
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Universal-Lexikon. 2012.