Schacht|abteufen,
Bergbau: Herstellen eines Schachtes (lichter Durchmesser 1,5-10 m) im standfesten Gebirge bis zu maximalen Wasserzuflüssen von 0,4-2 m3/min durch Bohren und Sprengen (Handabteuf-, Normalabteufverfahren) beziehungsweise im lockeren und/oder stark Wasser führenden Gebirge durch Spezialabteufverfahren.
Das Gefrierverfahren wird vorwiegend in stark Wasser führendem Lockergebirge eingesetzt, wobei das Gebirge durch meist von über Tage um den geplanten Schacht abgeteufte Gefrierbohrungen, in denen ein Kälteträger zirkuliert, vorübergehend gefroren und damit verfestigt wird. - Das Injektionsverfahren findet v. a. im klüftigen, standfesten, Wasser führenden Gebirge Anwendung. Die Wasser führenden Klüfte werden durch über Bohrungen zu verpressendes Injektionsmaterial (Zementschlämme, organische Harze, Wasserglas) abgedichtet. - Beim Schachtbohrverfahren werden Schächte im Lockergebirge abgeteuft. Es ersetzt aufwendigere Spezialverfahren. - Weitere Verfahren von geringerer Bedeutung sind das Senkschachtverfahren, das Spundwandverfahren und das Grundwasserabsenkungsverfahren.
Nach beziehungsweise während des Abteufens werden die Schächte ausgebaut; im trockenen Gebirge durch Anker, Mauerwerk, Monolithbeton, Betonformsteine oder Spritzbeton. Im Gebirge mit hoher Wasserführung erfolgt ein wasserdichter Ausbau mit gusseisernen Tübbings oder mit verschweißten Stahlblechzylindern, stets in Verbindung mit Monolithbeton. In letzter Zeit haben sich auch Stahlbetonauskleidungen mit außen liegender Asphaltdichtungsfuge bewährt.
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Universal-Lexikon. 2012.