Vor|un|ter|su|chung 〈f. 20〉
1. 〈im Strafprozess〉 Untersuchung vor einem Verfahren, Teil des Vorverfahrens
2. 〈Med.〉 einer Behandlung od. einem medizinischen Eingriff vorausgehende Untersuchung
* * *
Vor|un|ter|su|chung, die; -, -en:
a) vorausgehende Untersuchung;
b) (Rechtsspr. früher) vorbereitende Prüfung eines Tatbestandes durch einen Untersuchungsrichter.
* * *
Vor|untersuchung,
Strafprozess: früher in der Bundesrepublik Deutschland ein sich an die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in schweren Fällen anschließender zweiter Teil des Ermittlungsverfahrens unter richterlicher Leitung. Die Voruntersuchung ist mit Wirkung vom 1. 1. 1975 zum Zweck der Beschleunigung der Strafverfahren abgeschafft worden. Dagegen kennt das österreichische Recht die Voruntersuchung (§§ 91-115 StPO) ebenso wie das schweizerische Recht (Art. 108-124 des Gesammelten über die Bundesstrafrechtspflege und kantonale Gesetze).
* * *
Vor|un|ter|su|chung, die; -, -en: a) vorausgehende Untersuchung: Im Schwarzwald werden ... die -en für eine geplante Tiefbohrung ... fortgesetzt (MM 5. 11. 85, 11); b) (Rechtsspr. früher) vorbereitende Prüfung eines Tatbestandes durch einen Untersuchungsrichter: Ü Sie sah mir fest in die Augen mit Ernst und mit Härte, als gäbe es da eine V. zum Jüngsten Gericht (Seghers, Transit 210).
Universal-Lexikon. 2012.