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Visitation
Vi|si|ta|ti|on 〈[ vi-] f. 20
1. Durchsuchung (Leibes\Visitation)
2. Besichtigung, Untersuchung, Nachprüfung durch Besuch (Schul\Visitation)
[<frz. visitation „Heimsuchung, Durchsuchung“ <lat. visitatio „Besichtigung“; zu visitare „häufig besuchen, besichtigen“; zu videre „sehen“]

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Vi|si|ta|ti|on, die; -, -en [afrz. visitation bzw. mlat. visitatio < lat. visitatio = Besichtigung, zu: visitare, visitieren]:
1. Durchsuchung:
eine V. des Gepäcks vornehmen.
2.
a) Kirchenvisitation;
b) (veraltend) Besuch des Schulrats zur Überprüfung des Unterrichts.

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Visitation
 
[v-; französisch, von lateinisch visitatio »Besichtigung«] die, -/-en,  
 1) Kirchenrecht: der offizielle Besuch des Trägers der kirchlichen Jurisdiktion in seinem Jurisdiktionsbezirk zum Zwecke der kirchlichen Aufsicht »vor Ort«; als Mittel der kirchlichen Aufsicht über das glaubens-, sitten- und ordnungsgemäße Verhalten der Kirchenangehörigen und den Zustand der kirchlichen Sachen, Anstalten und Orte seit dem 4./5. Jahrhundert bezeugt. Nach dem Kirchenrecht der katholischen Kirche ist der Diözesanbischof verpflichtet, seine Diözese wenigstens alle fünf Jahre zu visitieren, wobei er sich durch einen Weihbischof, Generalvikar oder einen anderen Priester vertreten lassen kann (cc. 396-398 CIC). In den nach der Reformation evangelisch gewordenen Territorien ließen die Landesherren das Kirchen- und Schulwesen über ihre Beamten visitieren; erstmals 1526 in Kursachsen im Zusammenhang mit der Ausbildung des landesherrlichen Kirchenregiments durch eine aus Theologen und Juristen bestehende kurfürstliche Kommission. Heute erfolgen Visitationen in den evangelischen Kirchen in regelmäßigen Abständen durch die leitenden kirchlichen Amtsträger (Bischöfe, Superintendenten, Pröpste). - Die Visitationsakten (besonders seit dem 16. Jahrhundert) sind wertvolle Quellen für die Kirchen-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte.
 
Literatur:
 
N. Coulet: Les visites pastorales, 2 Tle. (Turnhout 1977 bis 1985).
 
 2) Recht: Leibesvisitation, die Durchsuchung, z. B. des Körpers und der Kleidung, eines verdächtigen Menschen.
 

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Vi|si|ta|ti|on, die; -, -en [afrz. visitation bzw. mlat. visitatio < lat. visitatio = Besichtigung, zu: visitare, ↑visitieren]: 1. Durchsuchung: eine V. des Gepäcks vornehmen. 2. a) Kirchenvisitation: Der Superior kam zur V., ließ sich von der Ökonomin die Bücher zeigen, erteilte den bischöflichen Segen und verkostete mit der Oberin den St. Georger Messwein (Bieler, Mädchenkrieg 378); b) (veraltend) Besuch des Schulrats zur Überprüfung des Unterrichts: ... Schulräten wurde es zugeraunt, wenn ein Junge bei -en versagte (Böll, Haus 90).

Universal-Lexikon. 2012.