Ver|ta|gung 〈f. 20; unz.〉 das Vertagen, Aufschiebung
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Ver|ta|gung, die; -, -en:
das Vertagen, Sichvertagen; das Vertagtwerden.
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Vertagung,
Bestimmung eines neuen Termins zur Fortsetzung der Verhandlung; vor Verhandlungseröffnung heißt sie Verlegung; beide Änderungen verlangen gewichtige (»erhebliche«) Gründe (§ 227 ZPO). Zur Vertagung im Strafprozess Aussetzung. (Unterbrechung)
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Ver|ta|gung, die; -, -en: das Vertagen, Vertagtwerden, Sichvertagen.
Universal-Lexikon. 2012.