Ver|kehrs|ver|bund 〈m. 1〉 = Verkehrs- u. Tarifverbund
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Ver|kehrs|ver|bund, der <Pl. -e u. …verbünde>:
sich zu einem V. zusammenschließen.
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Verkehrsverbund,
erstmals 1967 in Hamburg gebildeter, organisatorischer Zusammenschluss von Betrieben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV); ein Verkehrsverbund soll insbesondere in großstädtischen Verdichtungsräumen ein regional einheitliches und leistungsfähiges Verkehrsangebot schaffen. Rechtlich und organisatorisch weniger intensive Kooperationsformen sind die Verkehrs- und Tarifgemeinschaften. Bei Verkehrsverbünden erstreckt sich die Zusammenarbeit meist auf die Linienführung (Vermeidung von Parallelangeboten), die Netzgestaltung (Einsatz adäquater Verkehrsmittel), die Fahrplangestaltung (Verbesserung von Umsteigemöglichkeiten zwischen den Linien verschiedener Verkehrsbetriebe), gemeinsame Tarife sowie die Entwicklung gemeinsamer Informationsangebote und Marketingstrategien. - Die Verkehrsverbünde werden zunehmend als Mittel zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und damit zur Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs eingesetzt und von den öffentlichen Körperschaften hoch subventioniert.
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Ver|kehrs|ver|bund, der <Pl. -e u. ...verbünde>: ↑Verbund (1) verschiedener Verkehrsbetriebe: sich zu einem V. zusammenschließen; Die Tester nahmen zwölf große Verkehrsverbunde unter die Lupe (Rheinpfalz 25. 9. 92, 5); Fahrten ... innerhalb von Verkehrsverbünden (Blickpunkt 8, 1992, 1).
Universal-Lexikon. 2012.