Ver|gä|rung 〈f. 20; unz.〉 das Vergären
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Ver|gä|rung, die; -, -en:
das Vergären.
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Vergärung,
ein Verfahren der biologischen Abfallverwertung, bei dem Bioabfall oder biologisch abbaubare Anteile im Restabfall von Mikroorganismen unter Luftabschluss (anaerob) zu Biogas abgebaut werden (auch: Faulung). Der mikrobielle Abbau erfolgt in mehreren Stufen: Organische polymere Verbindungen (Fette, Proteine) werden zunächst hydrolysiert und anschließend zu verschiedenen Säuren und Alkoholen vergoren (Versäuerungsstufe). Aus diesen Zwischenprodukten wird in der anschließenden Methanstufe Biogas (50 - 70 % Methan, 30 - 45 % Kohlendioxid sowie in geringem Maße Ammoniak, Wasserstoff und Schwefelwasserstoff) gebildet. Wie bei der Kompostierung ist zunächst eine Aufbereitung (Zerkleinerung, Homogenisierung) der organischen Abfälle erforderlich. Die eigentliche Vergärung findet in einstufigen oder zweistufigen (Trennung von Versäuerungs- und Methanstufe) Reaktoren statt, wobei der Wassergehalt, zum Teil durch Zugabe von Klärschlamm, auf 60 - 90 % eingestellt wird. Das entstehende Biogas kann energetisch genutzt werden, der Gärrückstand wird zumeist anschließend in einer Kompostierungsanlage zu Kompost verarbeitet. 1999 waren in Deutschland 46 Anlagen zur Vergärung von Bio- und Grünabfällen in Betrieb. Die Vergärung stellt abfallrechtlich ein Verwertungsverfahren für Abfälle dar (§ 4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27.9.1994) und ist nach der Abfallablagerungsverordnung vom 1.3.2001 eine biologische Behandlungsmöglichkeit für Restabfall nach mechanischer Vorbehandlung. Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer Vergärungsanlage finden sich in der TA Siedlungsabfall vom 14.5.1993.
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Universal-Lexikon. 2012.