Akademik

Überbewertung
Über|be|wer|tung 〈f. 20das Überbewerten; Ggs Unterbewertung

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über|be|wer|ten <sw. V.; hat:
zu hoch bewerten:
sie überbewertete ihre Rolle, Leistung;
man versucht, dies nicht überzubewerten.
Dazu:
Über|be|wer|tung, die; -, -en.

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Überbewertung,
 
1) Außenwirtschaft: ein Wechselkurs, der durch Spekulation und/oder Intervention der Zentralbank höher gehalten wird, als es der wirtschaftlichen Situation des betreffenden Landes entspricht.
 
 2) betriebliches Rechnungswesen: formal jeder Wertansatz für ein Bewertungsobjekt über dem rechtlich zulässigen oder wirtschaftlich angemessenen Wert. In der Bilanz wird Überbewertung meist im Hinblick auf die damit verbundene Eigenkapitaländerung definiert. Danach sind Aktiva (Passiva, soweit nicht Eigenkapital) überbewertet, wenn sie mit einem höheren (niedrigeren) Wert als rechtlich zulässig angesetzt werden. Bei einer Kapitalgesellschaft führt die Überbewertung gemäß § 256 Absatz 5 Aktiengesetz zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses.

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Über|be|wer|tung, die; -, -en: das Überbewerten, Überbewertetwerden.

Universal-Lexikon. 2012.