Tech|no|kra|tie 〈f. 19; unz.〉
1. Strömung, die die Vorherrschaft der Technik über das politische u. wirtschaftl. Leben u. ihre größtmögliche Ausnutzung für den Wohlstand der Menschheit fordert
2. Herrschaft der Technik
[<grch. techne „Handwerk, Kunst, Kunstfertigkeit; Wissenschaft“ + kratos „Kraft, Macht, Vormacht“]
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Tech|no|kra|tie, die; -, -n [engl. technocracy, zu griech. téchnē ↑ (Technik) u. engl. -cracy = -herrschaft, zu griech. krateĩn = herrschen]:
Beherrschung der Produktions- u. anderer Abläufe mithilfe der Technik u. Verwaltung.
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Technokratie
[englisch technocracy, zu griechisch téchnē (vergleiche Technik) und krateĩn »herrschen«] die, -, zumeist in kritischer Absicht gebrauchte Bezeichnung für eine Gesellschaft (auch gesellschaftliche Leitvorstellung), deren Planungs-, Verwaltungs- und Entscheidungshandeln mit dem Ziel der Förderung des (technischen) Fortschritts vorrangig beziehungsweise ausschließlich Gesichtspunkten technischer Effizienz untergeordnet ist. Grundlegend für eine dem Leitbild der Technokratie folgende Gesellschaft, deren Eliten idealtypisch durch Experten (»Technokraten«) gebildet werden, sind die Unterordnung der Gesellschaft unter die mit bestimmten Formen des Technikgebrauchs gegebenen so genannten »Sachzwänge« und die Betrachtung der Gesellschaft als ein quasitechnisches System, dessen Probleme grundsätzlich auch technisch (sachbezogen-wertfrei) zu lösen seien. Demokratische Strukturen und Kontrollmechanismen sowie übergeordnete gesellschaftliche (z. B. soziale) Wertorientierungen scheinen in dieser Betrachtungsweise oft »störend«, zum Teil auch »entbehrlich«.
Texte zur T.-Diskussion, hg. v. C. Koch u. a. (21971);
K. Schubert: Politik in der »T.« (1981);
U. Beck: Gegengifte. Die organisierte Unverantwortlichkeit (31990);
J. Habermas: Technik u. Wiss. als »Ideologie« (161995).
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Universal-Lexikon. 2012.