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Streupflicht
Streu|pflicht 〈f. 20; unz.〉 Verpflichtung (der Hausbesitzer, Länder, Gemeinden), bei Glatteis Sand od. Salz auf Straßen u. Wege zu streuen

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Streu|pflicht, die:
Pflicht (einer Gemeinde, eines Hausbesitzers), im Winter bei Glätte zu streuen (1 b).

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Streupflicht,
 
Bezeichnung für die Pflicht, bei Schnee- und Eisglätte öffentliche oder private Verkehrsflächen mithilfe von Streumitteln verkehrssicher zu machen. Die Streupflicht obliegt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht den Trägern der Straßenbaulast. Auf kommunaler Ebene ist die Streupflicht häufig durch Satzung den Straßenanliegern (v. a. hinsichtlich der Gehwege) auferlegt. Die Erfüllung dieser Pflicht wird privatrechtlich oft Dritten (»Streudienste«) übertragen.

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Streu|pflicht, die <o. Pl.>: Pflicht (einer Gemeinde, eines Hausbesitzers), im Winter bei Glätte zu ↑streuen (1 b).

Universal-Lexikon. 2012.