Versagung
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Ạb|wei|sung 〈f. 20〉 Zurückweisung, Ablehnung
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Ạb|wei|sung, die; -, -en:
das Abweisen; das Abgewiesenwerden.
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Abweisung,
Zurückweisung,
1) Prozessrecht: Entscheidung eines Gerichts, einen klageweise erhobenen Anspruch abzulehnen.
2) Völkerrecht: Weigerung eines Staates, Nichtstaatsangehörige in das Staatsgebiet einreisen zu lassen. Das Recht zur Abweisung findet seine Grenze besonders im Asylrecht.
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Ạb|wei|sung, die; -, -en: das Abweisen; das Abgewiesenwerden.
Universal-Lexikon. 2012.