Akademik

Stadtstaat
Stạdt|staat 〈m. 23eine Stadt als selbstständiges Staatswesen (z. B. früher in Italien, die Polis im alten Griechenland, in Dtschld. die Reichsstädte, heute noch Berlin, Bremen u. Hamburg)

* * *

Stạdt|staat, der:
Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit selbstständiger Verfassung darstellt.

* * *

Stadtstaat,
 
im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, dessen Gebiet mit dem einer Stadt identisch ist; Gemeinde- und Staatsgebiet decken sich. In Deutschland bilden Berlin, Hamburg und - mit Besonderheiten hinsichtlich Bremerhavens - Bremen Stadtstaaten. Die Verfassung der Stadtstaaten vereinigen Elemente der Landes- und der Kommunalverfassung. - International auch Bezeichnung für Staaten, deren Staatsgebiet im Wesentlichen aus einer städtischen Zusammenballung besteht, z. B. Singapur. - Im Altertum bildeten häufig Städte als Stadtstaaten Herrschaftszentren (z. B. Stadtstaaten des Alten Orients, die griechische Polis), die sich zum Teil durch Eroberungen zu größeren Reichen entwickelten.

* * *

Stạdt|staat, der: Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit selbstständiger Verfassung darstellt: die altgriechischen, mittelalterlichen -en; zur Bundesrepublik gehören jetzt dreizehn Flächenstaaten und drei -en.

Universal-Lexikon. 2012.