Akademik

Stadtschreiber
Stạdt|schrei|ber 〈m. 3
1. veraltet; noch schweiz.〉 Leiter einer städt. Kanzlei
2. Schriftsteller, der für einen bestimmten Zeitraum in einer (ihm fremden) Stadt lebt u. schreibt u. dafür finanzielle Unterstützung erhält
● \Stadtschreiber von Mainz

* * *

Stạdt|schrei|ber, der:
1. (früher) jmd., bes. Geistlicher od. Rechtsgelehrter, der in einer Stadt die schriftlichen Arbeiten als Protokollführer, Chronist o. Ä. ausführt.
2. Schriftsteller, der von einer Stadt dazu eingeladen wird, für eine befristete Zeit in der Stadt zu leben u. [als eine Art Chronist] über sie zu schreiben.

* * *

Stadtschreiber,
 
1) Geschichte: in deutschen Städten seit dem 13. Jahrhundert der Protokollführer bei Rats- und Gerichtssitzungen, Leiter der städtischen Kanzlei, auch städtischer Gesandter. Bei juristischen Streitigkeiten wirkte er als Rechtsberater des Stadtrats und setzte wichtige Schreiben und Verträge auf. Ursprünglich war der Stadtschreiber meist Geistlicher, später Jurist; häufig der Verfasser der Stadtrechte. - In einigen größeren Gemeinden der Schweiz ist Stadtschreiber der Sekretär des Gemeinderats und Vorsteher der Gemeindekanzlei.
 
 2) Literaturwesen: heute Schriftsteller, der - als Auszeichnung für seine literarischen Verdienste - von einer Stadt dazu eingeladen wird, für eine befristete Zeit in der Stadt zu leben, dort Literatur zu vermitteln und zum Teil (als Chronist) über sie zu schreiben.

* * *

Stạdt|schrei|ber, der: 1. (früher) jmd., bes. Geistlicher od. Rechtsgelehrter, der in einer Stadt die schriftlichen Arbeiten als Protokollführer, Chronist o. Ä. ausführte. 2. Schriftsteller, der von einer Stadt dazu eingeladen wird, für eine befristete Zeit in der Stadt zu leben u. [als eine Art Chronist] über sie zu schreiben.

Universal-Lexikon. 2012.