Sọn|der|druck 〈m. 1〉
1. im bes. Auftrag erfolgter Druck eines einzelnen Beitrages aus einem Sammelband o. Ä.
● dieser Beitrag ist auch als \Sonderdruck erschienen
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Sọn|der|druck, der <Pl. -e>:
1. als selbstständiges Druckwerk veröffentlichter Abdruck eines einzelnen Beitrags aus einem Sammelwerk, einer Zeitung, Zeitschrift o. Ä. od. eines Kapitels o. Ä. aus einer Monografie.
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Sonder|druck,
Sonderabzug, lateinisch Separatum, Abdruck eines einzelnen Beitrages aus Zeitschriften und Sammelwerken, die dem betreffenden Autor vom Verlag als Freiexemplar in einer vertraglich geregelten Anzahl zur Verfügung gestellt wird. Sonderdrucke können ferner zum Zweck des Verkaufs hergestellt werden, wenn das Gesamtwerk (z. B. eine Festschrift) Beiträge aus sehr verschiedenen Gebieten enthält; Sonderdrucke dieser Art bedürfen nach § 4 des Verlagsrechts jedoch der besonderen Genehmigung des Autors. Umfasst der Sonderdruck mehrere Seiten, so werden diese in der Regel (gelegentlich mit vorgeschaltetem Titelblatt als Broschüre) zusammengeheftet. Bei Sonderdrucken ist die Originalpaginierung des Sammelwerks, seltener eine eigene Seitenzählung üblich.
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Sọn|der|druck, der <Pl. -e>: 1. als selbstständiges Druckwerk veröffentlichter Abdruck eines einzelnen Beitrags aus einem Sammelwerk od. eines Kapitels o. Ä. aus einer Monographie. 2. (selten) ↑Sonderausgabe (1).
Universal-Lexikon. 2012.