Skon|tra|ti|on auch: Skont|ra|ti|on 〈f. 20〉 Vorgang, Ergebnis des Skontrierens
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Skontration
[zu italienisch scontrare »gegeneinander aufrechnen«] die, -/-en,
1) Bank- und Börsenwesen: die Aufrechnung im Abrechnungsverkehr von Bankgeschäften (Clearing) und bei der Abwicklung von Termingeschäften an der Börse.
2) Buchführung: die Ermittlung von Beständen durch Mengenfortschreibung im Unterschied zur Inventur. Das Hilfsbuch zur Erfassung von Bestandsmengen durch Aufzeichnung der Bestandsveränderungen (Zu- und Abgänge) nach Art, Menge und Wert (Anfangsbestand + Zugänge — Abgänge = buchmäßiger Endbestand) wird als Skontro bezeichnet. Eine Besonderheit ist das Maklerskontro, in dem zur Kursfeststellung alle Kauf- und Verkaufsaufträge eingetragen werden. - In der Kostenrechnung wird bei Anwendung der Skontrationsmethode der Verbrauch an Werkstoffen mithilfe von Materialentnahmescheinen erfasst.
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Skon|tra|ti|on, die; -, -en (Buchf.): das Skontrieren.
Universal-Lexikon. 2012.