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Share
Share 〈[ ʃɛ:(r)] m. 6Aktie [engl., „Aktie, Anteil“]

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Share [ʃɛ:ɐ̯ ], der; -s, -s [engl. share, eigentl. = Teil, Anteil]:
engl. Bez. für: Aktie.

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Share
 
['ʃeə; englisch »Anteil«] der, -/-s, angloamerikanisches Recht: das Anteilsrecht an einer Kapitalgesellschaft. Der Share wird (im Unterschied zur deutschen Aktie) nicht in einer Urkunde verbrieft. Der Shareholder erwirbt ihn durch Eintragung in das Mitgliedsregister der Gesellschaft, die über die Beteiligung ein beglaubigtes Zertifikat (Share Certificate) ausstellt. Die Übertragung des Share geschieht durch Übergabe des Share Certificate und Registerumtragung. Shares werden in verschiedenen Klassen ausgegeben: Preference Shares, Vorzugsaktien, gewähren meist eine feste Dividende (bestimmter Prozentsatz des eingezahlten oder des Nennkapitals); auf Ordinary Shares, Stammaktien, wird eine Dividende erst nach Bedienung der Preference Shares gezahlt; die seltenen Deferred Shares, Nachzugsaktien, sind nur berechtigt, wenn für Ordinary Shares eine Mindestdividende ausgeschüttet wurde; Share Warrants, Inhaberaktien, gelten als Wertpapiere und werden durch bloße Übergabe übertragen. Als Golden Shares werden besondere Anteilsrechte bei der Privatisierung von Staatsunternehmen bezeichnet. Sie verbleiben im Staatsbesitz und beinhalten spezielle Rechte zur Wahrung und Durchsetzung nationaler Interessen.
 

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Share [ʃɛə], der; -s, -s [engl. share, eigentl. = Teil, Anteil]: engl. Bez. für Aktie.

Universal-Lexikon. 2012.