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Schulversuch
Schul|ver|such 〈m. 1versuchsweise Erprobung neuer pädagogischer Konzepte od. Organisationsformen an Schulen ● einen \Schulversuch starten

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Schul|ver|such, der:
praktische Erprobung neuer Formen der schulischen Organisation u. des Schulunterrichts.

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Schulversuch,
 
im öffentlichen Schulwesen die Erprobung eines neuen Bildungskonzepts, wobei der Umfang vom begrenzten Unterrichtsprogramm für Schülergruppen im Rahmen einer traditionellen Schule, dessen neuartige Curricula oder Unterrichtsformen wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden, bis zur Einrichtung einer in Struktur und Curriculum neuartigen Modellschule (Versuchsschule) reichen kann. Schulversuche werden von den Kultusministern genehmigt; für die Anerkennung von Schulversuchen und deren Abschlüssen in allen Bundesländern ist die Zustimmung der Kultusministerkonferenz Voraussetzung. - In Österreich sind Schulversuche durch das Schulorganisationsgesetz (1962) geregelt.

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Schul|ver|such, der: praktische Erprobung neuer Formen der schulischen Organisation u. des Schulunterrichts: Was aber geschieht mit den Kindern nach einem misslungenen S.? (Quick 45, 1975, 79).

Universal-Lexikon. 2012.