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Kappe
Mütze; Hut; Cap; Haube

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Kap|pe ['kapə], die; -, -n:
1. eng anliegende Kopfbedeckung mit oder ohne Schirm:
sie trug eine modische Kappe.
Syn.: Deckel (ugs.; scherzh.), Haube, Hut, Kopfbedeckung, Mütze.
Zus.: Badekappe, Pelzkappe, Wollkappe.
2. abnehmbarer Teil, der etwas zum Schutz umschließt, bedeckt:
die Kappe eines Füllfederhalters aufdrehen.
Zus.: Verschlusskappe.
3. Verstärkung des Schuhs an der Spitze oder Ferse:
die Kappen der Stiefel waren aus Leder.
Zus.: Schuhkappe.

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Kạp|pe 〈f. 19
1. enganliegende Mütze mit od. ohne Schild
2. fest aufsitzender, über den Rand des zu bedeckenden Gefäßes reichender Deckel
3. Teilstück des Kreuzgewölbes
4. 〈Bgb.〉 beim Grubenausbau der quer unter dem Hangenden liegende Holzbalken od. Stahlträger
5. Versteifung an Ferse u. Spitze des Schuhs
● das geht auf seine \Kappe 〈fig.〉 er kommt für die Unkosten auf; das nehme ich auf meine \Kappe 〈fig.〉 dafür übernehme ich die volle Verantwortung; →a. Bruder [<ahd. kappa „Mantel mit Kapuze“ <spätlat. cappa „Art Kopfbedeckung, Mantel mit Kapuze“]

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Kạp|pe , die; -, -n [mhd. kappe = Mantel mit Kapuze; Mütze, Kappe, ahd. kappa = Mantel mit Kapuze < spätlat. cappa = (Mantel mit) Kapuze, H. u.]:
1. eng am Kopf anliegende Kopfbedeckung mit od. ohne Schirm:
eine K. aus Wolle, Samt, Filz;
Ü der Berg hat eine weiße K. (ist schneebedeckt);
jmdm. etwas auf die K. geben/jmdm. auf die K. kommen (landsch., bes. rhein.; jmdn. verprügeln);
etw. auf seine [eigene] K. nehmen (ugs.; für eventuelle negative Folgen von etw. die Verantwortung übernehmen; wahrscheinlich zurückgehend auf die Bedeutung der Kappe als Teil der Amtstracht, z. B. des Richters);
auf jmds. K. kommen/gehen (ugs.; von jmdm. verantwortet werden müssen).
2.
a) Abdeckung od. Schutzvorrichtung an Maschinen u. Maschinenteilen (z. B. Radkappe);
b) abnehmbarer, aufdrehbarer od. aufklappbarer Verschluss von Schachteln, Flaschen od. anderen Behältnissen;
c) (Bergbau, Bauw., Archit.) deckendes Gewölbe über einem Stollen, [Keller]raum o. Ä.;
d) fester [aufgesetzter] Teil vorn u. hinten am Schuh, der die Wölbung formt u. versteift;
e) (landsch.) Anschnitt od. Endstück eines Brotes.
3. (Math.) zur Oberfläche einer Kugel gehörender Teil eines Kugelsegments.
4. (Tabakind.) oberster, noch nicht eingerollter Teil des Deckblattes von Zigarren, mit dem der Kopf der Zigarre fest verschlossen wird.

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Kappe
 
[althochdeutsch kappa »Mantel mit Kapuze«, zu lateinisch cappa »(Mantel mit) Kapuze«],
 
 1) Architektur: Teil eines Kreuzgewölbes zwischen zwei Graten oder Rippen.
 
 2) Kleidung: 1) Grundform des Mantels, rund geschnitten, ohne Ärmel, als Umhang getragen, mit oder ohne Kopfschutz (Kapuze). Noch im 16. Jahrhundert Bezeichnung für Männermantel, Mönchskutte, im Zusammenhang der spanischen Mode: Capa, Harzkappe; lebt bis heute weiter in »Cape« und verwandten Formen; 2) vom Kapuzenumhang auch auf die Kopfbedeckung allein übertragene Bezeichnung: barett- oder haubenartige Kopfbedeckung, Mütze.
 
 3) Technik: meist gewölbter Bauteil als Abdeckung, (obere) Schutz- oder Haltevorrichtung.
 

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Kạp|pe, die; -, -n [mhd. kappe = Mantel mit Kapuze; Mütze, Kappe, ahd. kappa = Mantel mit Kapuze < spätlat. cappa = (Mantel mit) Kapuze, H. u.]: 1. eng am Kopf anliegende Kopfbedeckung mit od. ohne Schirm: eine K. aus Wolle, Samt, Filz; Ü der Berg hat eine weiße K. (ist schneebedeckt); *jmdm. etw. auf die K. geben; jmdm. auf die K. kommen (landsch., bes. rhein.; jmdn. verprügeln); etw. auf seine [eigene] K. nehmen (ugs.; für eventuelle negative Folgen von etw. die Verantwortung übernehmen; wahrscheinlich zurückgehend auf die Bedeutung der Kappe als Teil der Amtstracht, z. B. des Richters); etw. kommt, geht auf jmds. K. (ugs.; jmd. muss für eine Sache geradestehen, wird dafür verantwortlich gemacht). 2. a) Abdeckung od. Schutzvorrichtung an Maschinen u. Maschinenteilen (z. B. Radkappe); b) abnehmbarer, aufdrehbarer od. aufklappbarer Verschluss von Schachteln, Flaschen od. anderen Behältnissen; c) (Bergbau, Bauw., Archit.) deckendes Gewölbe über einem Stollen, [Keller]raum o. Ä.: Der Raum war von mittlerer Größe ..., mit einer niedrigen K. eingewölbt (Jahnn, Nacht 117); d) fester [aufgesetzter] Teil vorn u. hinten am Schuh, der die Wölbung formt u. versteift; e) (landsch.) Anschnitt od. Endstück eines Brotes. 3. (Math.) Kugelkappe. 4. (Tabakind.) oberster, noch nicht eingerollter Teil des Deckblattes von Zigarren, mit dem der Kopf der Zigarre fest verschlossen wird.

Universal-Lexikon. 2012.