Raum|pla|nung 〈f. 20〉 Planung für die Nutzung von Grund u. Boden
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Raum|pla|nung, die (Amtsspr.):
vorausschauende, planmäßige Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes; Raumordnung.
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Raumplanung,
die vorausschauende und planmäßige Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes. Raumplanung dient als Oberbegriff für die Raumordnung und Landes- und Regionalplanung sowie für die gemeindliche Bauleitplanung, überwiegend auch für die raumbedeutsamen fachlichen Planungen. Der Begriff Raumplanung kommt in den deutschen Gesetzen nicht vor, wird aber oft im Schrifttum verwendet, in der Regel als Synonym von Raumordnung.
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Raum|pla|nung, die (Amtsspr.): vorausschauende, planmäßige Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes; Raumordnung.
Universal-Lexikon. 2012.