Akademik

reklamieren
umtauschen; tauschen; eintauschen; austauschen

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re|kla|mie|ren [rekla'mi:rən] <tr.; hat:
dagegen Einspruch erheben, dass etwas nicht geliefert oder nicht korrekt ausgeführt worden ist:
er hat das fehlende Päckchen bei der Post reklamiert; ich werde die schlechte Ausführung der Arbeit reklamieren; <auch itr.> ich habe schon bei der Post reklamiert.
Syn.: beanstanden, bemängeln, monieren, sich beklagen über, sich beschweren über.

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re|kla|mie|ren 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 = beanstanden (2) ● ich habe das verlorengegangene Päckchen bei der Post reklamiert habe die P. beauftragt, nachzuforschen
II 〈V. intr.〉 eine Reklamation erheben, sich beschweren über ● dagegen werden wir \reklamieren
[<lat. reclamare „dagegen rufen, laut ,nein' rufen“; zu clamare „laut rufen“]

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re|kla|mie|ren <sw. V.; hat [lat. reclamare = dagegenschreien, laut Nein rufen, widersprechen, aus: re- = zurück, wieder u. clamare = laut rufen, schreien]:
1. (bei der zuständigen Stelle) beanstanden, sich darüber beschweren, dass etw. nicht in dem Zustand ist, etw. nicht od. nicht so ausgeführt ist, wie man es eigentlich erwarten darf:
verdorbene Lebensmittel, eine beschädigte Sendung r.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> sie reklamierte, weil der Betrag nicht stimmte;
ich habe wegen der Sendung bei der Post reklamiert;
gegen eine Verfügung r. (Einspruch erheben).
2. (bildungsspr.) etw., worauf ein [vermeintliches] Anrecht besteht, [zurück]fordern; etw., jmdn. (für sich) beanspruchen:
eine Idee, den Erfolg einer Verhandlung für sich r.;
falls der Ring nicht reklamiert wird (falls der Eigentümer keinen Anspruch darauf erhebt), gehört er nach einem Jahr dem Finder;
die Spieler reklamierten Abseits (Sport; forderten vom Schiedsrichter, auf Abseits zu erkennen).

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reklamieren
 
[lateinisch reclamare »dagegenschreien«, »widersprechen«],
 
 1) allgemein: 1) für sich beanspruchen, (zurück)fordern; 2) beanstanden, Beschwerde führen.
 
 2) bürgerliches Recht: Rechte aus Mängelhaftung (Gewährleistung) geltend machen.

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re|kla|mie|ren <sw. V.; hat [lat. reclamare = dagegenschreien, laut Nein rufen, widersprechen, aus: re- = zurück, wieder u. clamare = laut rufen, schreien]: 1. (bei der zuständigen Stelle) beanstanden, sich darüber beschweren, dass etw. nicht in dem Zustand ist, etw. nicht od. nicht so ausgeführt ist, wie man es eigentlich erwarten darf: verdorbene Lebensmittel, eine beschädigte, verloren gegangene Sendung, eine falsche Kontierung r.; <auch ohne Akk.-Obj.:> sie reklamierte, weil der Betrag nicht stimmte; ich habe wegen der Sendung bei der Post reklamiert (Nachforschungen über den Verbleib derselben beantragt); gegen eine Verfügung r. (Einspruch erheben); die Spieler reklamierten (Sport; protestierten) gegen die Entscheidung des Unparteiischen. 2. etw., worauf man ein [vermeintliches] Anrecht hat, [zurück]fordern; etw., jmdn. (für sich) beanspruchen: eine Idee, den Erfolg einer Verhandlung für sich r.; Ausgerechnet die lautesten Stimmungsmacher für das Auto reklamieren für sich ... die Aufnahme ins Konzert der Naturschützer (natur 3, 1991, 76); falls der Ring nicht reklamiert wird (falls der Eigentümer keinen Anspruch darauf erhebt), gehört er nach einem Jahr der Finderin; die Spieler reklamierten Abseits (Sport; forderten vom Schiedsrichter, auf Abseits zu erkennen).

Universal-Lexikon. 2012.