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Trade|mark 〈[trɛıdma:(r)k] f. 10; engl. Bez. für〉 Warenzeichen [eigtl. „Handelszeichen, Handelsmarke“]
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Trade|mark ['treɪdmɑ:k ], die; -, -s [engl. trademark, eigtl. = Handelsmarke]:
englische Bez. für: Warenzeichen (Abk.: TM).
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I Trademark
['treɪdmɑːk; englisch, eigentlich »Handelsmarke«] die, -/-s, im englischen Sprachraum übliche Bezeichnung für Marke. Auch im angloamerikanischen Recht wird darunter ein Zeichen verstanden, das von Herstellern oder Händlern zur Kennzeichnung und Unterscheidung ihrer Waren und Dienstleistungen benutzt wird. Registrierung ist nicht erforderlich; eine registrierte Trademark genießt allerdings erhöhten Schutz. - Im internationalen Handel die Bezeichnung des Herkunftslandes eines Erzeugnisses (z. B. Made in Germany).
II
Trademark
[dt. »Handelsmarke«], im englischen Sprachraum übliche Bezeichnung für Marke. Eine offizielle Registrierung ist nicht notwendig, registrierte Handelsmarken (registered Trademarks, Kennzeichnung »®«) genießen aber erhöhten Schutz. Im internationalen Handel kennzeichnet die Trademark auch das Herkunftsland eines Erzeugnisses (z. B. »Made in Germany«).
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Trade|mark ['treɪdmɑ:k], die; -, -s [engl. trademark, eigtl. = Handelsmarke]: englische Bez. für Warenzeichen.
Universal-Lexikon. 2012.